Kindergeburtstag feiern im Vergnügungspark

Alle Jahre wieder überlegen Eltern, wie sie ihrem geliebten Kind zum Geburtstag eine besondere Freude machen können. Jedes Wiegenfest will schließlich gebührend gefeiert werden – das wissen schon die Jüngsten. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einen unvergesslichen Tag zu planen. Als echtes Highlight empfiehlt sich der Besuch eines Vergnügungsparks. Die Unterhaltungsmöglichkeiten dort sind einmalig und besonders für Kindergeburtstage bestens geeignet.

Achterbahn
Achterbahnfahren gehört zu den Höhepunkten eines Besuchs im Vergnügungspark. (Bild: muellek – Fotolia)

Achterbahn, Karussell und Co.

Moderne Freizeitparks bieten stundenlange Unterhaltung für junge wie auch ältere Besucher, sodass man sich um das Wohl aller Kinder keine Sorgen zu machen braucht. Schier nicht enden wollende Achterbahnen, aufregende Karussells, herausragende Animateure und viele weitere Unterhaltungsobjekte und -elemente wollen benutzt und bestaunt werden. Die Kinder können herumtoben, verschiedene Süßigkeiten naschen, Karussell fahren und einfach ausgelassen sein. Vergnügungsparks sind für die Sprösslinge die reinste Reizüberflutung und hinterlassen bei allen einen bleibenden Eindruck. Genau so sollte ein aufregender Geburtstag sein, das Kind darf einfach Kind sein. Daher stellen Vergnügungsparks die ideale Kulisse für Kindergeburtstage dar.

Die Kosten nicht aus den Augen verlieren

Trotz aller Vorteile ist es wichtig, dass die Eltern des Geburtstagskindes die Kosten für den Ausflug im Auge behalten. Zwar gibt es ermäßigte Gruppentarife und viele Vergnügungsparks bieten Geburtstagskindern besondere Extras an, jedoch summieren sich die Eintrittskosten für mehrere Kinder sowie die begleitenden Erwachsenen schnell zu über 100 Euro. Begleitpersonen werden häufig in den Planungen vergessen, doch gerade bei kleineren Kindern ist es wichtig, dass in etwa für jeweils fünf Kinder mindestens eine Aufsichtsperson dabei ist. Nicht nur, um die Kinder ausreichend zu betreuen und zusammenzuhalten, auch dürfen manche Fahrgeschäfte von kleinen Kindern nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzt werden.

Hinzu kommen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zum Freizeitpark sowie diverse Verköstigungen aller Beteiligten während des Aufenthalts. All diese Aspekte gilt es für die Eltern zu beachten, damit mit dem nächsten Kontoauszug nicht der Schrecken auf den schönen Tag folgt.